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Behandlungskosten und Kostenübernahme:

Anfallende Beratungs und Behandlungskosten:

Als Heilpraktikerin rechne ich meine Leistungen, in Anlehnung an das “Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“, ab. Dieses Verzeichnis stellt die durchschnittliche Vergütung der einzelnen Leistungspositionen für Heilpraktikertätigkeiten von 1985 dar und dient somit lediglich als Berechnungshilfe für die erbrachten Leistungen, welche in einer Rechnung ausgewiesen werden.

Übernahme von Beratungs- und Behandlungskosten:

Leider übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen keine Beratungs- und Behandlungskosten, welche durch Heilpraktikertätigkeiten entstanden sind. Bei Mitgliedern privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtige Patienten sieht es etwas anders aus. In den aufgezeigten Versicherungsfällen ist eine Übernahme der Kosten, in Abhängigkeit von den angewandten Behandlungsverfahren und den Bedingungen ihres Versicherungsvertrages, im Rahmen des “Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985“, möglich. In den letzten Jahren greifen immer mehr Patienten auf die Behandlung durch Heilpraktiker zurück, sodass sich einige Versicherungen, sogenannte Naturheilverfahren-Zusatzversicherungen, auf die Übernahme der Kosten, die durch Heilpraktikerbehandlungen entstehen, spezialisiert haben. Für den Fall, dass Sie die Behandlungsverfahren des Heilpraktikers schätzen und alternative Behandlungsverfahren zu ihrer engeren Auswahl gehören, könnte der Link bezüglich Naturheilverfahren-Zusatzversicherungen für Sie von Interesse sein.
© 2014 Heilpraktikerin, Naturheilpraxis Natalie Berger - Hüttenweg 17 B - 53797 Lohmar - Heide hpnberger@gmail.com https://www.heilpraktikerin-lohmar-siegburg.de
Heilpraktikerin Naturheilpraxis Natalie Berger

Behandlungskosten

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Anfallende Beratungs und Behandlungskosten:

Als Heilpraktikerin rechne ich meine Leistungen, in Anlehnung an das “Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“, ab. Dieses Verzeichnis stellt die durchschnittliche Vergütung der einzelnen Leistungspositionen für Heilpraktikertätigkeiten von 1985 dar und dient somit lediglich als Berechnungshilfe für die erbrachten Leistungen, welche in einer Rechnung ausgewiesen werden.

Übernahme von Beratungs- und Behandlungskosten:

Leider übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen keine Beratungs- und Behandlungskosten, welche durch Heilpraktikertätigkeiten entstanden sind. Bei Mitgliedern privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtige Patienten sieht es etwas anders aus. In den aufgezeigten Versicherungsfällen ist eine Übernahme der Kosten, in Abhängigkeit von den angewandten Behandlungsverfahren und den Bedingungen ihres Versicherungsvertrages, im Rahmen des “Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985“, möglich. In den letzten Jahren greifen immer mehr Patienten auf die Behandlung durch Heilpraktiker zurück, sodass sich einige Versicherungen, sogenannte Naturheilverfahren-Zusatzversicherungen, auf die Übernahme der Kosten, die durch Heilpraktikerbehandlungen entstehen, spezialisiert haben. Für den Fall, dass Sie die Behandlungsverfahren des Heilpraktikers schätzen und alternative Behandlungsverfahren zu ihrer engeren Auswahl gehören, könnte der Link bezüglich Naturheilverfahren-Zusatzversicherungen für Sie von Interesse sein.
© 2014 Heilpraktikerin, Naturheilpraxis Natalie Berger
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